Bewertung des Energieverbrauches eines Gebäudes
Der Begriff Energiepass ist nicht mehr ganz korrekt, seit es den Energieausweis gibt. Der Energiepass war der Vorläufer des Energieausweises, allerdings werden in der Alltagssprache beide Begriffe synonym benutzt. Gemeint ist immer ein Dokument, das den Energieverbrauch eines Gebäudes bewertet. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle, z.B. die Art der Energieversorgung und das Alter des Hauses. Bei neuen Gebäuden ist der Energieausweis Pflicht. Für bestehende Immobilien trifft dies auch zu, wenn das Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Auch bei An- und Umbauten ist ein Energieausweis verpflichtend. Die Kosten sind unterschiedlich und hängen von der Art des Ausweises (bedarfs- oder verbrauchsorientiert) und der Größe der Immobilie ab. Ausgestellt werden kann das Dokument von qualifizierten Energieberatern, Ingenieuren, Architekten und vielen anderen Personen, die eine entsprechende Aus- oder Fortbildung haben. Es gibt keine Behörde, die einen Energieausweis ausstellt. Die gesetzlichen Regelungen haben viel Anlass zur Kritik gegeben, da es z.B. möglich ist, dass ein Haus mit hohem Energieverbrauch gut bewertet wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Ebenso ist die Einrechnung des Klimafaktors noch nicht ganz ausgereift, da die Postleitzahl zur Ermittlung herangezogen wird. Zwei gleiche Häuser, die direkt nebeneinander stehen, können deswegen unterschiedlich bewertet werden. In Zukunft soll es jedoch einige Nachbesserungen geben seitens des Gesetzgebers geben.

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